Steuerkanzlei Ariston

Privatgutachten

Individuelle Privatgutachten
Kanzlei ARISTON. Überzeugend. Praxisorientiert. Erfahren. 

  • Wir erstellen Wirtschaftsgutachen für zahlreiche Problemstellungen von Unternehmen und Privatpersonen.

  • Unsere Gutachten vermitteln einen guten Überblick über den Sachverhalt, sind leicht verständlich und fassen das Ergebnis der gutachterlichen Feststellungen kompakt zusammen.

  • Durch die jahrzehntelange Erfahrung in eigener Kanzlei haben die Gutachten einen hohen Praxisbezug.  

      Unsere Vorgehensweise

      • Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und analysieren Ihre Fragestellung, um so die geeignete Lösung für Sie zu finden.    

      • Dabei können wir – je nach Fall – eine Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten eines anstehenden streitigen Verfahrens mit Ihnen besprechen.   

      • Bei individuellen Gutachten können wir verschiedene Bewertungsspielräume analysieren und mit Ihnen umsetzen – gerne auch mit Ihrem anwaltlichen Berater.    
      • Je nach Bedarf können wir in folgendem Umfang für Sie tätig werden:

        – Kurzexpertise: fachkundige Beantwortung einer Sachfrage
         
        – Kurzgutachten: Ein Gutachten mit knapper Form mit Konzentration auf die wichtigsten Aspekte
         
        – Ausführliches Gutachten in Hinblick auf die Verwendung in einem evtl. späteren Gerichtsverfahren      

          Wir haben uns auf folgende Themen spezialisiert

          Öffentliche Bestellung und Vereidigung

          Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen aufgrund ihrer Qualifikation ein hohes Vertrauen vor Gericht, verschiedenen Behörden und in der Öffentlichkeit.

          Auch Privatgutachten werden häufig positiver wahrgenommen, wenn sie von solchen Sachverständigen erstellt wurden.

          Die Geschäftsführerin der ARISTON GmbH, Frau Angelika Wagner, ist öffentlich bestellt und vereidigt von der Wirtschaftsprüferkammer (§ 17 WPO). Sie ist befugt, unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten (§ 2 Abs. 3 WPO)  

          Wissen macht Erfolg.

          Hier finden Sie unsere Qualifikationen 

          SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

          Tel. 0821 4544070

          Kanzlei ARISTON • Gailenbach 8 • 86368 Gersthofen • Tel. 0821 4544070  • E-Mail schreiben

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