Unsere Kanzlei hat sich jahrzehntelang mit zahlreichen Problemstellungen aus den Bereichen Wirtschaft und Erbrecht befasst. Daher wissen wir, dass eine Mediation häufig eine bessere Lösung als ein Rechtsstreit ist.
Mögliche Fälle: Gesellschafterstreit, Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter, Erbauseinandersetzungen, Konflikte zwischen Kunde / Lieferant uvwm.
Grundsätze einer Mediation: Freiwilligkeit der Parteien, Offenheit und Informiertheit, Eigenverantwortung / Autonomie, Vertraulichkeit, Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators, Kenntnis der rechtlichen Situation
Bei Gericht haben Sie Anspruch auf ein Urteil – nicht auf „Ihr Recht“. Wir arbeiten nach einer mündlichen Einigung mit Rechtsanwälten zusammen, die dann eine rechtssichere Vereinbarung mit den Teilnehmern (Medianten) formulieren.
Gerne können Sie sich im Mediationsverfahren auch von Ihrem Anwalt begleiten lassen.