Steuerkanzlei Ariston

Gerichtsgutachten

Qualifizierte Wirtschaftsgutachten für Gerichte – seit fast 20 Jahren.
Kanzlei ARISTON. Neutral. Professionell. Erfahren. 

  • In unserer Kanzlei werden seit fast 20 Jahren mit öffentlicher Bestellung und Vereidigung Wirtschaftsgutachten für Gerichte erstellt. Dabei haben wir uns auf steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen spezialisiert. 
  • Gerichte schätzen unsere Fachkunde, Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Gutachten sowie die Ergebnisorientierung bei der Aufgabendurchführung. 

      Wir haben uns auf folgende Themen spezialisiert

      Warum Ariston?

      • Neutrale und erfahrene Experten, präzise Gutachten und professionelle Vertretung vor Gericht – Qualität und Sicherheit, auf die viele Amts- und Landgerichte bereits seit Jahrzehnten vertrauen.
         
      • Zahlreiche Qualifikationen und permanente Fortbildungen – ein fachübergreifender Blick auf komplexe Wirtschaftsthemen.

      • 35 Jahre berufspraktische Erfahrung – dies kommt in unseren Gutachten zum Ausdruck.
         
      • Höchste Priorität bei Gutachtenaufträgen – durch ausreichend Kapazitäten und ein ständig wachsendes Experten-Team.  
         
      • Reduzierung des zeitlichen und finanziellen Aufwands zur Erstellung eines  Gutachtens – durch ausgereifte Fachkenntnis können Zweifel an Inhalt und Umfang von Gutachten- Aufträgen zügig bei Gericht geklärt werden.
         
      • Sorgfalt, Pflichtbewusstsein und strukturierte Arbeitsweise – bilden die Grundlage für fundierte Gutachten und einen effizienten Verfahrensverlauf.
         
      • Eingespielte Verfahrensabläufe – beschleunigen die Zusammenarbeit mit Gerichten.
         
      • Digitale Prozesse und Strukturen, die aktuellsten Programme, Datenbanken und Literatur – angepasst an Ihre Bedürfnisse, sprechen Sie uns an.

      • Bei Bedarf Teilnahme an Gerichtsverhandlungen.
         
      • Verschlüsselte digitale Übertragung mittels Elektronischem Gerichts- und Verwaltungs-Postfach EGVP. 
         
      • Wir kennen die Pflichten und Aufgaben, die mit unserer öffentlichen Bestellung und Vereidigung verbunden sind. Dies vereinfacht Gerichten die Zusammenarbeit mit uns und unterstützt Sie optimal, insbesondere in mündlichen Verhandlungen. 

          Unsere Vorgehensweise

          • Ersteinschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten eines Gutachtens – so können Streitparteien entscheiden, ob sie die streitige Auseinandersetzung weiterführen.
             
          • Erstellung eines qualitativ hochwertigen Gutachtens – als fundierte Grundlage für richterliche Entscheidungen.

          • Professionelle Vertretung der Gutachten in Gerichtsterminen – in Präsenz oder Online. 

              Öffentliche Bestellung und Vereidigung

              Nach § 404 Abs. 3 ZPO sollen bevorzugt Sachverständige gewählt werden, die öffentlich bestellt sind. Die Geschäftsführerin der ARISTON GmbH, Frau Angelika Wagner, ist öffentlich bestellt und vereidigt von der Wirtschaftsprüferkammer (§ 17 WPO). Sie ist befugt, unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten (§ 2 Abs. 3 WPO)

              Entscheiden Sie sich für verlässliche und effiziente Zusammenarbeit. 

              Hier finden Sie unsere Qualifikationen 

              SIE HABEN FRAGEN? WIR SIND FÜR SIE DA.

              Tel. 0821 4544070

              Kanzlei ARISTON • Gailenbach 8 • 86368 Gersthofen • Tel. 0821 4544070  • E-Mail schreiben

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